Allgemeine Geschäfts- und Vermietbedingungen

1. Vertragspartner

Vertragspartner ist die AVM - Trading GmbH, Rieder Straße 20, 4971 Aurolzmünster, Österreich, vertreten durch die Geschäftsführung Manuela Doberer. Nachfolgend wird die AVM - Trading GmbH als „Vermieterin“ bezeichnet.

2. Reservierung und Vertragsabschluss

Anfragen über Website, Telefon oder sonstige Kommunikationswege sind unverbindlich. Eine Reservierung wird erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Vermieterin verbindlich. Der Mietvertrag kommt spätestens mit Unterzeichnung des Mietvertrages und Übergabe des Fahrzeuges zustande.

Reservierungen beziehen sich grundsätzlich auf ein konkretes Fahrzeug oder, wenn ausdrücklich vereinbart, auf eine vergleichbare Fahrzeugklasse. Sollte ein Fahrzeug aus wichtigem Grund nicht verfügbar sein, bemüht sich die Vermieterin um eine angemessene Alternative.

3. Voraussetzungen für die Anmietung

Für einzelne Fahrzeuge können Mindestalter, Mindestdauer des Führerscheinbesitzes oder besondere Voraussetzungen festgelegt werden. Diese werden vor Mietbeginn bekanntgegeben.

4. Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter sowie von vorab bekanntgegebenen und von der Vermieterin akzeptierten Zusatzfahrern gelenkt werden. Der Mieter haftet dafür, dass alle Fahrer eine gültige Lenkberechtigung besitzen und die Bestimmungen des Mietvertrages einhalten.

5. Zulässige Nutzung

Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr und entsprechend seiner Bauart verwendet werden. Nicht gestattet sind insbesondere:

6. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten sind nur nach vorheriger Zustimmung der Vermieterin zulässig. Der Mieter hat sich vor Fahrtantritt über Maut-, Umweltzonen-, Versicherungs- und Verkehrsvorschriften des jeweiligen Landes zu informieren. Nicht genehmigte Auslandsfahrten können zum Verlust von Haftungsbeschränkungen führen.

7. Mietpreis, Zahlung und Kaution

Der Mietpreis, inkludierte Kilometer, Zusatzleistungen, Selbstbehalt und Kaution werden im jeweiligen Mietvertrag oder Angebot festgelegt. Der Mietpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, vor oder bei Fahrzeugübergabe fällig.

Die Kaution dient zur Sicherstellung offener Forderungen, insbesondere bei Schäden, fehlendem Kraftstoff bzw. fehlender Ladung, Strafzetteln, Mautverstößen, Reinigungskosten, verspäteter Rückgabe oder fehlendem Zubehör.

8. Fahrzeugzustand, Übergabe und Rückgabe

Das Fahrzeug wird in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand übergeben. Bereits vorhandene Schäden sind bei Übergabe zu dokumentieren. Der Mieter ist verpflichtet, erkennbare Schäden oder Mängel vor Fahrtantritt zu melden.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort, mit sämtlichen Schlüsseln, Papieren, Zubehör und in angemessen sauberem Zustand zurückzugeben.

9. Kraftstoff, Laden und Betriebsmittel

Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sind grundsätzlich mit jenem Tankstand zurückzugeben, der bei Übergabe vereinbart oder dokumentiert wurde. Elektro- und Hybridfahrzeuge sind mit dem vereinbarten Ladezustand zurückzugeben. Fehlmengen oder Ladeaufwand können verrechnet werden.

Der Mieter hat während der Mietdauer auf Warnleuchten und Betriebsmittelstände zu achten und bei Auffälligkeiten unverzüglich die Vermieterin zu informieren.

10. Versicherung, Schäden und Selbstbehalt

Das Fahrzeug ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben haftpflichtversichert. Details zu Kasko, Selbstbehalt, Haftungsbeschränkung oder Zusatzschutz ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag.

Der Mieter haftet für Schäden, Verlust, Diebstahl, grobe Verschmutzung, fehlendes Zubehör, Fehlbetankung, unsachgemäße Nutzung und sonstige während der Mietdauer entstandene Kosten nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vereinbarungen im Mietvertrag.

11. Unfall, Diebstahl und Meldepflichten

Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden, Parkschaden oder sonstigen Schäden ist die Vermieterin unverzüglich zu verständigen. Bei Unfällen mit Dritten, Personenschäden, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht oder Diebstahl ist zusätzlich unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Der Mieter hat an der vollständigen Schadenaufklärung mitzuwirken und alle erforderlichen Informationen, Fotos, Unfallberichte und behördlichen Bestätigungen bereitzustellen.

12. Verkehrsverstöße, Maut und Gebühren

Der Mieter haftet für während der Mietdauer verursachte Verkehrsverstöße, Parkgebühren, Mautgebühren, Abschleppkosten, Besitzstörungsansprüche und behördliche Gebühren. Entsteht der Vermieterin dadurch Bearbeitungsaufwand, kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr verrechnet werden, sofern dies rechtlich zulässig und im Mietvertrag vorgesehen ist.

13. Stornierung und Nichtabholung

Stornobedingungen werden im Angebot oder Mietvertrag festgelegt. Erfolgt keine gesonderte Vereinbarung, kann eine bestätigte Reservierung bis zur ausdrücklich genannten Frist kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristiger Stornierung oder Nichtabholung kann eine angemessene Gebühr vereinbart werden.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung von Anfragen, Reservierungen, Mietverträgen, Rechnungen, Schadenfällen und gesetzlichen Pflichten verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf dieser Website.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand und Erfüllungsort richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften.